AGB Mietvertrag Haus Schneider Kätchen und Haus Johannes
Vertragsbedingungen zur Ferienhausmiete
An- und Abreise

Das Haus kann am Anreisetag um15.00 Uhr übernommen und muss am
Abreisetag bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden, da in der Zwischenzeit das
Haus geputzt wird.

Nach Ablauf des Vertrages müssen die Mieter die Unterkunft räumen. Tun sie dies nicht, hat der Vermieter das Recht, einen Betrag zu erheben, der dem dreifachen Höchstpreis für die Tage entspricht, an denen die Wohnung bereits geräumt sein sollte. Zusätzlich trägt der Mieter die Schadenersatzansprüche der nachfolgenden Mieter.

Der Mieter weiß, dass es sich um eine kurzzeitige Ferien-Vermietung handelt und das Objekt nicht für Dauerwohnzwecke des Mieters verwendet werden darf.

Check-In und Check-Out Zeiten
  • Check-in von 15:00 bis 20:00 Uhr
  • Check-out von 08:00 bis 10:00 Uhr
  • Ein früheres Einchecken über den Schlüsselcode ist nicht erlaubt.
Angaben zur Gastadresse
  • Gäste müssen bei der Buchung ihre Adressdaten angeben
Gast Telefonnummer
  • Gäste müssen bei der Buchung eine Telefonnummer angeben
Altersgrenze
  • Mindestalter : 18
  • Höchstalter : Keine Altersgrenze
Schlüsselübergabe


In den Buchungsunterlagen ist geregelt, wie die Schlüsselübergabe erfolgt.
Bei Urlaubsanfang und Ende sind die Schlüssel im Haus-Safe hinterlegt. Der Code wir eine Woche vor Reisebeginn per Email zugesendet. Die Weitergabe der Zahlenkombination ist nicht gestattet.

Reinigung


Reklamationen hinsichtlich der Hausreinigung werden nur anerkannt, wenn diese sofort
(d.h. innerhalb von 2 Stunden nach Anreise) geltend gemacht werden. Es wird dann vor Ort entschieden, ob
nochmals eine Reinigungskraft benötigt wird.

Eine Vergütung der Reinigungskosten an den Mieter ist nicht möglich.

Sollte bei vermeintlichen Reklamationen eine Nachreinigung seitens der Gäste erfolgen,
ohne dass eine Vorortsbesichtigung stattgefunden hat, und sollten danach Ansprüche
finanzieller Art gestellt werden, kann diesen nicht entsprochen werden, da eine evtl.
Entschädigung nur in Form der nochmaligen Bereitstellung einer Reinigungskraft geleistet
wird. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen wird nicht anerkannt.

Im Falle der Nichtzahlung der Kaution und Endreinigungsgebühr, sowie der in der
Buchungsbestätigung enthaltenen Gelder, erhält der Mieter keine Schlüssel des Hauses.
Der Vertrag wird dann als storniert betrachtet. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht
gegeben.

Zahlung
  • Bei Buchung sind 50 % des Mietpreises als Anzahlung zu leisten. 
  • Restzahlung von 50%, Kaution, ggf. Hundepauschale ist bis 14 Tage vor Anreisedatum zu leisten.


Nach dem Eingang der Anzahlung auf unser Konto erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.
Die auf der Buchungsbestätigung genannten – einzeln aufgeschlüsselten – Kosten müssen bei
Anreise an die Kontaktperson übergeben werden.
Wenn gewünscht kann auch eine Überweisung auf unser Konto in Absprache erfolgen. Diese
muss aber 4 Wochen vor Reisebeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Für den Mieter tritt bei dessen Kündigung die unten aufgeführte Rücktrittklausel in Kraft.
Die Kosten der Überweisung trägt der Mieter. Bitte in Euro überweisen.

Reiserücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:

  • bis 2 Monate vor Anreise gebührenfrei
  • bis 1 Monat vor dem gebuchten Termin 20 %
  • danach 40 % des Gesamtmietpreises


Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Nichtgefallen

Der Mieter hat bei Nichtgefallen des Hauses keinen Anspruch auf Kündigung des
Mietvertrages und kann kein anderes Haus beanspruchen.

Haftung


Bei behördlichem Ausfall von Wasser und Strom können keine Ersatzansprüche gestellt
werden. Ebenso nicht bei Ausfall von technischen und elektrischen Geräten jeglicher Art
(jedoch ist der Vermieter verpflichtet, die vorhandenen Geräte so schnell als möglich
reparieren zu lassen oder zu ersetzen). Für die allgemeine Trinkwasserqualität wird keine
Haftung übernommen.
Der Vermieter/Eigentümer lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle innerhalb und
außerhalb des Hauses ab. Die Mieter benutzen das Haus,
Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte etc., Grundstück auf eigene Gefahr!

Der Vermieter/Eigentümer haftet nicht für entgangene oder geminderte Urlaubsqualität und
Schäden bei Diebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder
Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen oder für Orts- und landesübliche sowie
landestypische Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Tiere, Verschmutzungen und
anderer landesspezifischer Ursachen.

Die Höhe der Summe, für welche der Vermieter/Eigentümer haftbar gemacht werden kann,
ist niemals höher als die vereinbarte Mietsumme.

Sollten Mängel am Haus vorhanden sein, so sind diese dem Vermieter/Eigentümer od. einer
beauftragten Person innerhalb von 24 Stunden nach Bezug des Hauses mitzuteilen. Sollten
die bereits vorhandenen Mängel nicht mitgeteilt werden, können diese zu Lasten des
Mieters gehen.

Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in voller Höhe.

Sorgfaltspflicht des Mieters


Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und
während des Aufenthalts für ordentliche Reinigung zu sorgen. Eventuelle Schadensfälle sind
umgehend dem Vermieter oder Verwalter mitzuteilen. Die Kosten für Wertminderung oder
Neuanschaffung sind im Falle des Verschuldens durch den Mieter von diesem zu
übernehmen.

Für die tägliche Säuberung des Ferienhauses incl. Grundstück sind die
Mieter selbst zuständig. Bei Auszug ist das Haus besenrein zu übergeben.

Ebenfalls muss das Geschirr abgespült sein sowie Grill und Backofen in gereinigtem
Zustand übergeben werden.

Für die Entsorgung des Mülls ist ebenfalls der Mieter zuständig.

Sollte bei der Abnahme des Mietobjekts durch die abnehmende Person festgestellt werden, dass
Mängel bestehen, werden Teile der bereits bezahlten Kaution für die Beseitigung der
Mängel verwendet.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen (z.B.
wenn Markisen, Sonnenschirme oder Fenster bei Wind nicht geschlossen werden etc).
Dem Mieter wird geraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche
Mietschäden beinhaltet, abzuschließen.

Der Vermieter haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder etc. Das Parken ist auf eigene Verantwortung gestattet, auf den dafür festgelegten Plätzen.

Gartenmöbel und Einrichtungsgegenstände sind nach Ablauf der Mietdauer an ihren
vorgesehenen Platz zurück zu stellen. Bei Doppelhausnutzung sind Töpfe, Geschirr, Gläser,
Besteck u.s.w., in das jeweilige Haus zurück zu stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, bei Ankunft aufliegende Merkblätter oder die jeweiligen
Hausordnungen zu beachten.
Nicht erlaubt sind zusätzliche Elektroheizer / Heizlüfter!
Dies muss unbedingt mit dem Vermieter/Eigentümer, gern auch mit dem Ansprechpartner
vor Ort, abgesprochen werden.

Der Mieter hat keine Erlaubnis Veränderungen an der Zentralheizung, Rasenroboter, TV-Gerät oder WLAN-Gerät vorzunehmen!

Das Laden von E-Autos über die Hausleitung ist nicht gestattet!

Schadenskaution
  • Haus Schneider Kätchen: 150,- € bar
  • Haus Johannes: 100,- € bar
  • Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthalt zurück überwiesen (Kontodaten)
Belegungskapazität


Es wird nur die bei Buchung angegebene Personenzahl zugelassen. Bei Überschreitung
behält sich der Vermieter das Recht vor, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen
oder einen entsprechenden Aufpreis zu verlangen.
Das tageweise Übernachten von Besuchern muss mit dem Vermieter oder Hausverwalter
abgesprochen werden. Es kann dann ein Aufpreis anfallen.
Besucher, welche nicht im Haus übernachten, sind nur “gelegentlich” gestattet (d.h. an
wenigen Tagen). Es ist jedoch nicht erlaubt, dass die Mieter täglich Gäste empfangen, welche
Haus und Grundstück benutzen.

Tierhaltung


Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Türen nicht zerkratzt und die Polstermöbel, Betten nicht von dem Tier benutzt werden. Der Garten ist sauber zu halten. Der Mieter haftet für Schäden, welche evtl. durch die Tierhaltung entstehen können.

Es ist eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, welche Mietschäden beinhaltet (falls noch keine besteht). Der Hund oder die Katze sind auf jeden Fall vor Reiseantritt zu „ent-flohen“ (aus Rücksichtnahme auf die nachfolgenden Mieter).



Haus mit Garten


Der Gärtner hat jederzeit Zutritt zum Grundstück, um seine Arbeiten dort zu erledigen. Der Rasenroboter (siehe Hausordnung) fährt automatisch über das Grundstück, der Rasen muss von Gegenständen in der Zeit von 23.00-6.00 Uhr seitens der Mieter frei gehalten werden. Der große Garten wird für 2 Ferienhäusern zur Verfügung gestellt. Ein Sichtschutz an der Veranda ist gegeben.

Hausrecht

In dringenden Fälle hat der Vermieter Zugang zu den Ferienhäusern.


Datenschutz


Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung


Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Schlussbestimmungen


Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Stand : 20.09.2022

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